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HohlstrahlrohrLF GeräteraumDie Stadt Bad Oeynhausen ist Träger der Feuerwehr. Aus diesem Grund ist sie auch für die Ausrüstung der einzelnen Löschgruppen und der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache zuständig. Nach dem FSHG (Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz) lautet der Gesetzestext im § 1 des FSHG Aufgaben der Gemeinden und Kreise:

Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.

(Quelle: FSHG NRW)

Um zu ermitteln welche örtlichen Verhältnisse gegeben sind und welche Ausrüstung die Feuerwehr vorhalten muss, um sich den ständig wachsenden und wechselnden Aufgabengebieten der Feuerwehr anzupassen, erstellt jede Stadt oder Gemeinde in Deutschland einen Brandschutzbedarfsplan. In diesem Plan ist festgeschrieben welche Struktur, Ausrüstung, Fahrzeuge und wieviel Einsatzpersonal die VerteilerStädte und Gemeinden vorzuhalten haben, um die geforderten Schutzziele zu erreichen. Der Brandschutzbedarfsplan wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben.